Ankündigung: Anpassung des Jahresbeitrages ab 2025

Was ändert sich in 2025 – Teil II

Jahressteuergesetz – Beitrag zur Künstlersozialkasse – Meldepflicht in Beherbergungsbetrieben – Mindestlohn – Baumaßnahme auf der Brennerautobahn – Lesen Sie mehr

Jahressteuergesetz – Das am 18. Oktober 2024 vom Bundestag verabschiedete Jahressteuergesetz sieht Änderungen bei der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer vor. Lesen Sie mehr zum Stand des Verfahrens und den Änderungen auf der Website des Bundestags zum Jahressteuergesetz

Künstlersozialkasse – Alle Unternehmen, die durch ihre Organisation, besondere Branchenkenntnisse oder spezielles Know-how, den Absatz künstlerischer oder publizistischer Leistungen am Markt fördern oder ermöglichen, gehören grundsätzlich zum Kreis der künstlersozialabgabepflichtigen Unternehmen. Der Beitrag zur Künstlersozialkasse (KSK) wird in 2025 nicht verändert und bleibt bei 0,5 Prozent. Lesen Sie mehr zur KSK in den FAQ für Unternehmen und Verwerter

Meldepflicht in Beherbergungsbetrieben – Zum 1. Januar 2025 entfällt in Hotels und Pensionen die Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige. Die Meldepflicht für ausländische Gäste bleibt jedoch bestehen. Lesen Sie mehr zur Meldepflicht

Mindestlohn – Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Mindestlohn auf 12,81 Euro. Aktuell liegt die Lohnuntergrenze bei 12,41 Euro. Lesen Sie mehr zum Mindestlohn

Verkehr einspurig auf der Brennerautobahn – In den Jahren 2025 bis 2027 wird die ASFINAG die Luegbrücke neu bauen. Damit sind erhebliche Einschränkungen im laufenden Betrieb verbunden. Der Verkehr wird in der Regel einspurig über die Luegbrücke geleitet. Lesen Sie mehr zur Baumaßnahme


Foto von Kelly Sikkema auf Unsplash

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