Urlaubsanspruch 2026: Was Beschäftigte wissen sollten

Zum Jahreswechsel beginnt in vielen Unternehmen die Urlaubsplanung. Wer hat Vorrang, wenn mehrere gleichzeitig frei wollen? Was passiert mit Resturlaub? Und sind Weihnachten und Silvester gesetzliche Feiertage? Ein Überblick über die wichtigsten Regeln.

Wie viele Urlaubstage stehen Arbeitnehmern gesetzlich zu?

Urlaub ist gesetzlich garantiert und dient der Erholung. Das Bundesurlaubsgesetz schreibt mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub vor – bei einer Fünf-Tage-Woche sind das 20 Tage, bei sechs Arbeitstagen 24. Tarif- oder Arbeitsverträge können mehr gewähren, aber nie weniger.

Wer hat Vorrang bei der Urlaubsplanung?

Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich selbst entscheiden, wann sie Urlaub nehmen. Arbeitgeber können Urlaub nur dann verweigern, wenn betriebliche Gründe oder soziale Kriterien entgegenstehen. Vorrang haben etwa Beschäftigte mit schulpflichtigen Kindern, Alleinerziehende oder Mitarbeiter mit Pflegeaufgaben.

Wann muss Urlaub genommen werden – und was gilt für Resttage?

Grundsätzlich sollte Urlaub im laufenden Jahr genommen werden. Offene Tage können ins Folgejahr übertragen werden, wenn persönliche oder betriebliche Gründe dagegenstanden. Übertragener Urlaub muss in der Regel bis zum 31. März des neuen Jahres genutzt werden.

Können Resturlaubstage verfallen?

Arbeitgeber müssen Beschäftigte über offene Urlaubstage und mögliche Fristen informieren. Ohne diese Belehrung bleibt der Anspruch bestehen – sogar über Jahre. Erst wenn der Arbeitgeber seiner Mitwirkungspflicht nachkommt, können Resttage tatsächlich verfallen.

Gibt es Anspruch auf halbe Urlaubstage oder Sonderurlaub?

Halbe Urlaubstage sind gesetzlich nicht vorgesehen, können aber durch Vertrag oder eine sogenannte betriebliche Übung entstehen. Sonderurlaub gibt es in besonderen Lebenslagen wie Hochzeit, Geburt oder Todesfall. Bildungsurlaub ist fast überall gesetzlich verankert – außer in Bayern und Sachsen.

Können Urlaubstage oder Überstunden ausgezahlt werden?

Überstunden müssen in der Regel vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Eine Auszahlung von Urlaubstagen während des Arbeitsverhältnisses ist grundsätzlich nicht vorgesehen, um den Verzicht auf Erholung zu vermeiden. Nur beim Ausscheiden aus dem Unternehmen kann Resturlaub abgegolten werden.

Was gilt für Feiertage und Brückentage?

Heiligabend und Silvester sind keine gesetzlichen Feiertage – ob frei ist, entscheidet der Arbeitgeber. Gesetzliche Feiertage wie der 25. und 26. Dezember sind dagegen arbeitsfrei. Brückentage sind heiß begehrt, aber gesetzlich nicht garantiert. Viele Unternehmen regeln sie nach sozialen Kriterien oder im Wechsel.

Informationen zum Bundesurlaubsgesetz finden Sie auf der Website des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).


Foto von Ethan Robertson auf Unsplash

Nächster Vorheriger